Die Riester-Rente ist eines der meistdiskutierten — und meistmissverstandenen — Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Staatliche Zulagen, Steuervorteile, komplizierte Produkte: Viele schrecken davor zurück, obwohl sie erheblich davon profitieren könnten. Besonders EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland lassen oft Förderung auf dem Tisch liegen, weil sie nicht wissen, dass sie voll berechtigt sind.

Dieser Artikel erklärt, wer Riester-Rente beantragen kann, wie hoch die staatliche Förderung 2026 ist, welches Produkt sich für welche Situation eignet — und wie eine Familie mit zwei Kindern bis zu 775 Euro staatliche Förderung pro Jahr erhalten kann.

⚠ Das Problem: Förderung wird nicht abgerufen

Die Riester-Rente ist mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen subventioniert — aber nur rund 16 Millionen der 37 Millionen Berechtigten haben einen Riester-Vertrag. Besonders EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland haben oft keinen Vertrag, obwohl sie voll förderberechtigt sind und durch die Kinderzulagen erheblich mehr Förderung erhalten können als Kinderlosen.

Riester-Zulagen 2026: Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Riester-Förderung besteht aus zwei Komponenten: der Grundzulage für den Sparer und einer Kinderzulage für jedes riester-berechtigte Kind. Zusätzlich können die Eigenbeiträge steuerlich abgesetzt werden:

Zulage-Typ Betrag pro Jahr Voraussetzung
Grundzulage 175 € Mindesteigenbeitrag (4% des Vorjahreseinkommens minus Zulagen, mind. 60 €)
Kinderzulage (Kind geboren vor 2008) 185 € / Kind Kindergeld-Bezug für das Kind
Kinderzulage (Kind geboren ab 2008) 300 € / Kind Kindergeld-Bezug für das Kind
Berufseinsteiger-Bonus +200 € (einmalig) Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag

Rechenbeispiel für eine Familie: Elternteil mit 3.000 Euro Bruttoeinkommen/Monat (36.000 Euro/Jahr), zwei Kinder geboren 2010 und 2015:

Riester-Produkte: Welches ist das richtige?

Produkt Renditepotenzial Sicherheit Flexibilität Am besten für
Riester-Banksparplan Niedrig (Zinsabhängig) Sehr hoch Mittel Sicherheitsorientierte, nahe Rente
Riester-Fondssparplan Mittel bis hoch Mittel (Beitragsgarantie) Hoch Jüngere mit langem Anlagehorizont
Riester-Rentenversicherung Niedrig bis mittel Hoch (Garantierente) Niedrig Sicherheit, lebenslange Rente gewünscht
Wohn-Riester Rendite durch Immobilienwert Hoch Sehr niedrig Eigenheimkäufer

Wer ist riester-berechtigt — auch als Einwanderer?

Die Riester-Rente steht grundsätzlich allen Personen offen, die:

Für EU-Bürger: Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie riester-berechtigt — genau wie deutsche Staatsbürger. Eine besondere Genehmigung oder ein besonderer Aufenthaltsstatus ist nicht erforderlich, solange Sie die regulären Voraussetzungen erfüllen.

Nicht berechtigt: Rein selbstständig Tätige (ohne Pflichtversicherung), Studenten, Rentner.

Riester bei Wegzug aus Deutschland

Ein wichtiges Thema für Einwanderer: Was passiert mit dem Riester-Vertrag, wenn Sie Deutschland verlassen? Das Riester-Recht unterscheidet zwischen EU-Austritt und Nicht-EU-Austritt:

Steuerlicher Vorteil: Der Sonderausgabenabzug

Zusätzlich zu den Zulagen können Riester-Sparer ihre Beiträge (Eigenbeitrag + Zulagen) als Sonderausgaben in der Steuererklärung abziehen — bis zu maximal 2.100 Euro pro Jahr. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Wenn der Steuereffekt des Sonderausgabenabzugs die Zulagen übersteigt, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag.

Für Gutverdiener kann dieser Steuereffekt erheblich sein: Bei einem Grenzsteuersatz von 42% und maximalen 2.100 Euro Sonderausgaben ergibt sich eine Steuerersparnis von 882 Euro — mehr als die Grundzulage von 175 Euro.

✓ Lösung: EU-Bürger können sofort anfangen

EU-Bürger mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland sind Riester-berechtigt, wenn sie pflichtversichert beschäftigt sind. Der einfachste Einstieg: Riester-Fondssparplan bei einer Direktbank (z. B. DWS TopRente, UniProfiRente). Für eine Familie mit 2 Kindern (geboren nach 2008) kann die staatliche Förderung 775 € pro Jahr betragen. Füllen Sie den ZÜF-Antrag (Zulageantrag) bei Ihrer Bank aus — das läuft meist automatisch.

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