Das Elterngeld ist eine der großzügigsten Familienleistungen Deutschlands — und gleichzeitig eine der komplexesten. Es kann bis zu 1.800 Euro pro Monat betragen, wird in mehreren Varianten ausgezahlt und hat strenge Antragsfristen. Wer rechtzeitig informiert ist, kann durch clevere Planung — besonders beim Partnerschaftsbonus — erheblich mehr herausholen.
Dieser Artikel erklärt, wie das Elterngeld berechnet wird, welche Variante sich für welche Familiensituation lohnt und was speziell für Einwanderer zu beachten ist. Denn: Auch ohne deutschen Pass haben viele Familien mit Wohnsitz in Deutschland vollen Anspruch.
⚠ Das Problem: Tausende Euro gehen verloren — aus Unwissenheit
Elterngeld kann bis zu 1.800 Euro pro Monat betragen — aber viele Familien beantragen es gar nicht, weil sie glauben, als Einwanderer keinen Anspruch zu haben. Andere berechnen es falsch und lassen Geld liegen. Und: Die ersten drei Monate können nicht nachgeholt werden, wenn der Antrag zu spät gestellt wird.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Das Basiselterngeld beträgt 65–67% des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Für Elternteile mit niedrigerem Einkommen kann der Prozentsatz auf bis zu 100% steigen (bei unter 1.000 Euro Nettoeinkommen). Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind.
Grundlage ist das Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (für Arbeitnehmer). Monate mit Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Elterngeld aus einer früheren Geburt werden bei der Berechnung übersprungen. Das ist für viele Familien ein erheblicher Vorteil.
| Monatliches Nettoeinkommen | Elterngeld (67%) | ElterngeldPlus (50%) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.005 € | 502 € × 2 Monate | Untere Einkommensstufe |
| 2.000 € | 1.340 € | 670 € × 2 Monate | Mittleres Einkommen |
| 2.500 € | 1.675 € | 837 € × 2 Monate | Gut verdienend |
| 3.000 € | 1.800 € (Maximum) | 900 € × 2 Monate | Maximum bereits erreicht |
| 4.000 € | 1.800 € (Maximum) | 900 € × 2 Monate | Kein weiterer Anstieg |
| Kein Einkommen | 300 € (Minimum) | 150 € × 2 Monate | Gilt auch für Hausfrauen/Hausmänner |
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das deutsche Elterngeld gibt es in drei Varianten, die kombiniert werden können. Die Wahl der richtigen Variante kann den Gesamtbetrag erheblich beeinflussen:
| Variante | Dauer | Monatlicher Betrag | Am besten für |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | Bis zu 14 Monate (bei Aufteilung auf beide Elternteile) | 65–67% des Nettoeinkommens, max. 1.800 € | Elternteil, der ganz aufhört zu arbeiten |
| ElterngeldPlus | Bis zu 28 Monate (doppelter Zeitraum) | Halber Betrag des Basiselterngeldes, max. 900 € | Elternteil, der Teilzeit arbeitet (bis 32h/Woche) |
| Partnerschaftsbonus | 4 zusätzliche Monate pro Person | ElterngeldPlus-Betrag | Paare, die gleichzeitig 25–32h/Woche arbeiten |
| Kombination | Flexibel mischbar | Je nach Wahl | Optimierung für die jeweilige Familiensituation |
Der Partnerschaftsbonus ist besonders attraktiv für Paare, bei denen beide Partner berufstätig bleiben möchten. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten beide für jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus — das macht insgesamt 32 Bonusmonate für die Familie.
Wer hat Anspruch — auch als Einwanderer?
Das Elterngeld steht grundsätzlich allen Personen zu, die:
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Mit ihrem Kind zusammenleben und es selbst betreuen
- Nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind (im Bezugszeitraum)
Für Einwanderer gelten weitgehend die gleichen Aufenthaltsvoraussetzungen wie beim Kindergeld: EU-Bürger haben vollen Anspruch. Nicht-EU-Bürger mit Niederlassungserlaubnis oder bestimmten Aufenthaltserlaubnissen (§ 25 Abs. 1, 2; § 28; § 31 AufenthG) sind ebenfalls berechtigt. Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Im Unterschied zu manchen anderen Ländern gilt in Deutschland: Selbstständige, Beamte, Hausfrauen und Studenten haben ebenso Anspruch auf Elterngeld. Der Betrag hängt dann vom vorherigen Einkommen ab — oder beträgt mindestens 300 Euro, wenn kein Einkommen vorhanden war.
Die Antragsfrist: Warum sie kritisch ist
Das Elterngeld wirkt nur rückwirkend für die letzten 3 Monate. Das bedeutet: Wenn Sie den Antrag erst 6 Monate nach der Geburt stellen, gehen Ihnen 3 Monate Elterngeld verloren, die nicht nachgeholt werden können. Bei einem Betrag von 1.500 Euro pro Monat sind das 4.500 Euro, die unwiederbringlich fehlen.
Die Antragstellung sollte daher so früh wie möglich erfolgen — idealerweise in den ersten Wochen nach der Geburt. Der Antrag kann bereits vor der Geburt gestellt werden, wenn der Geburtstermin bekannt ist.
Elterngeld und Einkommen während des Bezugs
Während des Elterngeldbezugs dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit wird jedoch angerechnet und reduziert den Elterngeldanspruch. Beim ElterngeldPlus ist Teilzeitarbeit bis 32 Stunden ausdrücklich erwünscht und einkalkuliert.
✓ Lösung: Antrag rechtzeitig stellen und Variante sorgfältig wählen
Elterngeld muss spätestens 3 Monate nach der Geburt beantragt werden — die ersten 3 Monate können nicht nachgeholt werden! Antrag beim Elterngeldstelle des Jugendamts oder online unter familien-wegweiser.de. Als Einwanderer mit gültigem Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland haben Sie in der Regel vollen Anspruch. Planen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner, welche Variante (Basis, Plus, Partnerschaftsbonus) am meisten Gesamtgeld ergibt.
Praktische Tipps zur Optimierung
Einige wenig bekannte Optimierungsmöglichkeiten:
- Weihnachtsgeld und Boni: Wenn Sie im Bezugsjahr vor der Geburt einen Bonus erhalten haben, erhöht sich Ihr Elterngeld. Planen Sie die Geburt im Hinblick auf Bonuszahlungen (rechtlich erlaubt und von vielen Familien genutzt).
- Geschwisterkinder: Familien mit einem Kind unter 3 Jahren oder Zwillingen erhalten einen Geschwisterbonus — das Elterngeld erhöht sich um 10%, mindestens aber 75 Euro pro Monat.
- Monate wählen: Sie müssen nicht zwingend sofort nach der Geburt Elterngeld beziehen. Die Bezugsmonate können frei gewählt werden (innerhalb der ersten 14/28 Monate).