Bis zu drei Monatsmieten zahlen Mieter in Deutschland als Kaution — und am Ende des Mietverhältnisses bekämpfen viele von ihnen jahrelang ihren Vermieter, um dieses Geld zurückzubekommen. Dabei regelt das Gesetz klarer, als viele denken, was der Vermieter abziehen darf und was nicht.

Das häufige Problem bei der Kaution

Deutsche Vermieter halten die Kaution im Schnitt 3–6 Monate ein — obwohl das Gesetz nur eine „angemessene" Frist erlaubt. Viele Mieter akzeptieren unberechtigte Abzüge für normale Abnutzung, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Dabei haben sie oft Anspruch auf Zinsen zusätzlich zur vollen Kaution.

Was ist die Mietkaution überhaupt?

Die Mietkaution (Mietsicherheit) ist in §551 BGB geregelt. Sie darf höchstens drei Monats-Kaltmieten betragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen — üblicherweise auf einem Kautionskonto zu banküblichen Zinssätzen. Diese Zinsen stehen dem Mieter zu.

Alternativ akzeptieren viele Vermieter mittlerweile eine Kautionsbürgschaft (z. B. von Kautionskasse, Kautionsfrei oder ähnlichen Anbietern). Dabei zahlt der Mieter eine jährliche Gebühr von ca. 3–5 % der Kautionssumme, muss aber das Kapital nicht selbst hinterlegen. Das schont die Liquidität beim Einzug erheblich.

Was darf der Vermieter abziehen — und was nicht?

Die zentrale Unterscheidung ist die zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden durch den Mieter. Normale Abnutzung ist das Ergebnis des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung — und geht zu Lasten des Vermieters. Nur Schäden, die über das normale Maß hinausgehen, darf er von der Kaution abziehen.

Sachverhalt beim Auszug Abzug von Kaution? Rechtliche Grundlage
Normale Abnutzung (Gebrauchsspuren an Böden, vergilbte Wände) Nein — Vermietersache §538 BGB: Mieter haftet nicht für vertragsgemäßen Gebrauch
Echte Schäden durch Mieter (Löcher in Wand, zerbrochene Fliesen) Ja — mit Kostennachweise §280 BGB: Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung
Schönheitsreparaturen (wenn Klausel wirksam ist) Ja — wenn Klausel wirksam Nur bei rechtswirksamer Renovierungsklausel im Vertrag
Renovierung bei Auszug ohne wirksame Klausel Nein BGH: Pauschale Renovierungspflichten bei Auszug unwirksam
Offene Mietschulden oder Nebenkosten Ja Kaution dient als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis
Nachreinigung bei normaler Verschmutzung Nein Normale Verschmutzung = normaler Gebrauch; nur bei übermäßiger Verschmutzung möglich

Wie lange darf der Vermieter warten?

Das Gesetz kennt keine genaue Frist für die Kautionsrückgabe. Es heißt nur, der Vermieter müsse „innerhalb angemessener Zeit" abrechnen. Die Gerichte haben dies konkretisiert: In der Regel gelten 3–6 Monate als angemessen, wobei die Nebenkostenabrechnung (Frist: 12 Monate nach Jahresende) als Begründung für einen längeren Einbehalt eines Teils der Kaution akzeptiert wird.

Zeitraum Was gilt? Ihr Handlungsspielraum
0–3 Monate nach Auszug Vermieter hat Zeit zur Prüfung Abwarten, Übergabeprotokoll aufbewahren
3–6 Monate nach Auszug Gerichte akzeptieren noch keinen Verzug Schriftliche Anfrage senden, um Abrechnung erbitten
Ab 6 Monate nach Auszug Vermieter in der Beweispflicht Formelle Mahnung (Einschreiben), Setzen einer 2-Wochen-Frist
Nebenkostenabrechnung Abrechnungsfrist: 12 Monate nach Jahresende Anteilige Kaution kann bis dahin einbehalten werden
Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche 3 Jahre (§195 BGB) Frühzeitig handeln — spätestens vor Ablauf der 3 Jahre

Das Übergabeprotokoll: Ihr wichtigstes Dokument

Das Übergabeprotokoll ist beim Auszug der Schlüssel zur Kaution. Bestehen Sie auf eine gemeinsame Wohnungsabnahme, bei der alle vorhandenen Schäden und Mängel dokumentiert werden. Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Ohne schriftliches Protokoll ist die Beweislage vor Gericht für beide Seiten schwierig.

Machen Sie vor der Übergabe eigene Fotos von allen Räumen, mit Zeitstempel. Fotografieren Sie auch die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser. Diese Dokumentation schützt Sie, falls der Vermieter später Ansprüche geltend macht, die im Protokoll nicht erwähnt wurden.

So bekommen Sie Ihre Kaution zurück

  1. Beim Auszug Übergabeprotokoll gemeinsam erstellen und von beiden Seiten unterschreiben lassen.
  2. Alle Räume vor der Übergabe fotografieren (mit Zeitstempel), Zählerstände notieren.
  3. Nach 6 Monaten schriftlich per Einschreiben eine Kautions-Abrechnung einfordern.
  4. Bei unrechtmäßigem Einbehalt: schriftliche Mahnung mit 2-Wochen-Frist senden.
  5. Bleibt die Reaktion aus: Mahnbescheid über das örtliche Amtsgericht beantragen (online unter mahngerichte.de).
  6. Beachten: Zinsen auf die Kaution stehen Ihnen zu — verlangen Sie auch diese zurück.

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