Das deutsche Steuerrecht bietet Familien zwei Möglichkeiten, die Steuerlast durch Kinder zu senken: das Kindergeld, das monatlich ausgezahlt wird, und den Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Was viele nicht wissen: Sie können nicht frei wählen — das Finanzamt entscheidet automatisch, welche Option vorteilhafter ist. Aber Sie müssen den Kinderfreibetrag in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Für die meisten Familien mit mittlerem Einkommen ist das Kindergeld die vorteilhaftere Option. Ab einem bestimmten Einkommensniveau dreht sich das Bild — und der Kinderfreibetrag spart mehr Steuern, als das Kindergeld wert ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wo die Grenze liegt und was Sie tun müssen.

⚠ Das Problem: Viele Gutverdiener verschenken Steuerersparnisse

Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass das Finanzamt automatisch prüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag vorteilhafter ist. Aber viele Familien wissen nicht, ab welchem Einkommen der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist — und ob sie überhaupt etwas tun müssen. Wer den Kinderfreibetrag nicht in der Steuererklärung einträgt, verhindert die Günstigerprüfung.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, der von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Im Jahr 2026 besteht der Kinderfreibetrag aus zwei Komponenten:

Der Gesamtkinderfreibetrag beträgt damit 9.312 Euro pro Elternteil oder 18.624 Euro für ein Ehepaar. Dieser Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Ab wann lohnt sich der Kinderfreibetrag mehr?

Die Günstigerprüfung des Finanzamts vergleicht, welche Option mehr spart: 3.000 Euro Kindergeld pro Jahr (12 × 250 Euro) oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Die Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab. Je höher das Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz — und desto wertvoller der Freibetrag.

Zu versteuerndes Einkommen (Ehepaar) Grenzsteuersatz Steuerersparnis Kinderfreibetrag Kindergeld-Wert Vorteil
bis 50.000 € ca. 30–35% ca. 5.600–6.500 € 3.000 € Kinderfreibetrag
65.000–70.000 € ca. 33% ca. 6.100 € (Break-even-Zone) 3.000 € Etwa gleich
80.000 € ca. 38% ca. 7.000 € 3.000 € Kinderfreibetrag +4.000 €
100.000 € ca. 42% ca. 7.800 € 3.000 € Kinderfreibetrag +4.800 €
150.000 €+ 45% (+ Soli) ca. 8.400 €+ 3.000 € Kinderfreibetrag +5.400 €

Hinweis: Die Berechnung berücksichtigt den Solidaritätszuschlag nicht vollständig und dient nur zur Orientierung. Für genaue Zahlen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder nutzen Sie ELSTER.

Die Kinderfreibeträge 2026 im Detail

Der Kinderfreibetrag ist bei Ehepaaren auf beide Partner aufgeteilt. Wenn ein Elternteil keiner Unterhaltspflicht nachkommt, kann der andere Elternteil den gesamten Freibetrag übertragen lassen:

Freibetrag-Komponente Pro Elternteil 2026 Für Ehepaar zusammen Zweck
Sächliches Existenzminimum 6.384 € 12.768 € Nahrung, Kleidung, Unterkunft des Kindes
BEA-Freibetrag 2.928 € 5.856 € Betreuung, Erziehung, Ausbildung
Gesamt 9.312 € 18.624 € Pro Kind
Bei 2 Kindern (Ehepaar) 18.624 € 37.248 € Kumulierter Freibetrag
Übertragung bei Alleinerziehenden Vollständig auf einen Elternteil 18.624 € für einen Elternteil Wenn anderer Elternteil nicht zahlt

Was müssen Sie tun?

Die gute Nachricht: Für die meisten Familien ist kein aktives Handeln erforderlich. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch, wenn Sie den Kinderfreibetrag in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Die wichtigste Aufgabe: Tragen Sie die Kinder in Ihrer Steuererklärung ein (Anlage Kind). Ohne diesen Eintrag kann das Finanzamt keine Günstigerprüfung vornehmen. Wenn das Kindergeld vorteilhafter ist (was bei den meisten der Fall ist), ändert sich nichts — Sie zahlen keine Steuern auf das erhaltene Kindergeld nach. Wenn der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist, verrechnet das Finanzamt das erhaltene Kindergeld und erstattet den Differenzbetrag.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Praktische Beispiele

Beispiel 1 — Mittleres Einkommen: Familie Müller, verheiratet, ein Kind, gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 55.000 Euro. Kindergeld: 3.000 Euro. Kinderfreibetrag-Steuerersparnis: ca. 6.200 Euro. Da der Kinderfreibetrag mehr bringt, erstattet das Finanzamt 3.200 Euro (6.200 − 3.000). Bereits erhaltenes Kindergeld bleibt, der Steuerbescheid enthält eine entsprechende Anrechnung.

Beispiel 2 — Niedriges Einkommen: Familie Schmidt, verheiratet, ein Kind, gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro. Grenzsteuersatz ca. 25%. Kinderfreibetrag-Ersparnis ca. 4.600 Euro, also mehr als die 3.000 Euro Kindergeld. Auch hier lohnt sich die Eintragung.

Merksatz: Ab einem Grenzsteuersatz von mehr als ca. 16% (Kindergeld 3.000 € ÷ Kinderfreibetrag 18.624 €) ist der Kinderfreibetrag rechnerisch günstiger. Das trifft auf nahezu alle Steuerpflichtigen zu — das System ist so gestaltet, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Summe immer gleich viel wert sind (der Kindergeldbetrag entspricht dem steuerlichen Vorteil bei einem Steuersatz von ca. 16%).

✓ Lösung: Anlage Kind ausfüllen — der Rest läuft automatisch

Sie müssen nichts aktiv entscheiden: Das Finanzamt verrechnet automatisch in der Steuererklärung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Aber: Tragen Sie den Kinderfreibetrag in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung ein — nur so kann das Finanzamt die Vergleichsrechnung durchführen. Nutzen Sie ELSTER für die kostenlose Online-Steuererklärung.

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