Jeder, der in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, zahlt automatisch in die Deutsche Rentenversicherung ein — Einwanderer genauso wie Deutsche. Aber was passiert mit diesen Beiträgen, wenn man Deutschland verlässt, oder wenn man nicht die vollen 35 Jahre hier gearbeitet hat? Kann man Rentenzeiten aus dem Heimatland anrechnen lassen? Und was genau ist ein Rentenabkommen? Diese Fragen beschäftigen Millionen von Menschen mit ausländischen Wurzeln in Deutschland.

Die Antworten sind oft überraschend positiv: Deutschland hat mit vielen Ländern bilaterale Rentenabkommen, EU-Bürger können Rentenzeiten aus allen EU-Ländern zusammenrechnen lassen — und selbst ohne Abkommen gibt es Optionen. Dieser Artikel erklärt alles, was Sie wissen müssen.

⚠ Das Problem: Einzahlungen ohne Gewissheit über die Rente

Viele Einwanderer zahlen jahrelang in die deutsche Rentenversicherung ein — ohne genau zu wissen, ob sie im Rentenalter etwas zurückbekommen. Die Antwort überrascht viele: Ja, und in manchen Fällen sogar aus zwei Ländern gleichzeitig. Wer nichts unternimmt, riskiert, Ansprüche zu verlieren.

Grundlagen: Wann haben Sie Anspruch auf deutsche Rente?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) setzt für die Zahlung einer Altersrente bestimmte Mindestversicherungszeiten voraus — die sogenannte Wartezeit. Je nach Rentenart gelten unterschiedliche Anforderungen:

Rentenart Mindestversicherungszeit (Wartezeit) Besonderheit
Regelaltersrente (mit 67) 5 Jahre Basisanforderung für jede Rente
Altersrente für langjährig Versicherte (mit 65) 35 Jahre Abschlagsfreie Rente 2 Jahre früher
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mit 63) 45 Jahre Ohne Abzüge, strengste Anforderung
EU-Bürger: Rentenzeiten zusammenrechnen EU-Zeiten werden angerechnet Jedes EU-Land zahlt seinen Anteil getrennt
Nicht-EU: Abhängig von Rentenabkommen Varies je nach Land Zeiten können zusammengezählt werden
Beitragserstattung (kein Rentenabkommen) Keine Mindestzeit, aber 24 Monate nach Wegzug Auszahlung der eingezahlten Beiträge

Deutsche Rentenabkommen: Mit welchen Ländern gibt es sie?

Deutschland hat mit vielen Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten regeln. Für EU- und EWR-Bürger sowie für Staatsangehörige der Schweiz gilt eine automatische Koordinierung der Rentenansprüche.

Land / Region Rentenabkommen Zeiten-Zusammenrechnung Was bei Wegzug aus Deutschland
EU/EWR-Staaten (alle 27 EU + Island, Liechtenstein, Norwegen) Automatisch (EU-VO) Ja, vollständig Jedes Land zahlt seinen Anteil separat
Türkei Ja Ja Deutsche Rente bleibt, türkische Rente separat
Marokko Ja Ja Rente wird ausgezahlt
USA Ja Ja Getrennte Rentenauszahlung beider Länder
Indien Nein Nein Beitragserstattung nach 24 Monaten möglich
China Nein Nein Beitragserstattung nach 24 Monaten möglich
Russland Nein Nein Beitragserstattung nach 24 Monaten möglich

Was passiert, wenn kein Rentenabkommen besteht?

Wenn Ihr Heimatland kein Rentenabkommen mit Deutschland hat und Sie Deutschland dauerhaft verlassen, können Sie Ihre Beiträge erstattet bekommen (Beitragserstattung nach § 210 SGB VI). Voraussetzungen:

Die Erstattung umfasst jedoch nur den Arbeitnehmeranteil (ca. 9,3% des Bruttogehalts) — der Arbeitgeberanteil bleibt in der Kasse. Das Rentenanwartschaftsrecht erlischt vollständig.

Ausländische Rentenzeiten in Deutschland anrechnen lassen

Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland ein Rentenabkommen hat, können Versicherungszeiten aus Ihrem Heimatland für die deutsche Wartezeit angerechnet werden. Das ist besonders wichtig für die 5-Jahres-Mindestwartezeit.

Beispiel: Herr Yılmaz aus der Türkei hat 3 Jahre in der Türkei und 2 Jahre in Deutschland gearbeitet. Da es ein Rentenabkommen gibt, werden beide Zeiten zusammengerechnet — er erfüllt die 5-Jahres-Mindestwartezeit und hat grundsätzlich Anspruch auf eine deutsche Teilrente.

Das Online-Rentenkonto: Jetzt registrieren

Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein kostenloses Online-Rentenkonto unter rentenversicherung.de. Dort können Sie:

✓ Lösung: Rentenkonto prüfen und ausländische Zeiten anrechnen lassen

Überprüfen Sie Ihr Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (rentenversicherung.de) — kostenlose Online-Registrierung möglich. Lassen Sie Vorversicherungszeiten aus dem Ausland anrechnen (Antrag auf Kontenklärung bei der DRV). Bei fehlendem Rentenabkommen: Beitragserstattung nach 24 Monaten nach Wegzug aus Deutschland möglich. Handeln Sie rechtzeitig — je früher Sie Ihren Rentenkontostand kennen, desto besser können Sie private Vorsorge ergänzen.

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