Wer von zu Hause arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen — entweder über die Homeoffice-Pauschale oder über tatsächliche Kosten des Arbeitszimmers.
Herausforderung:
Pauschale und Einzelabrechnung schließen sich aus — falsche Angaben können Nachforderungen auslösen.
Pauschale
Die Höhe und Voraussetzungen ändern sich — prüfen Sie die aktuellen Beträge beim BMF oder Ihrem Finanzamt.
Nur Tage mit tatsächlicher Nutzung zählen — Dokumentation hilft.
Arbeitszimmer
Ein dediziertes Zimmer muss überwiegend beruflich genutzt werden — die Anforderungen sind streng.
Bei Unsicherheit: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Praktischer Tipp:
Belege für Arbeitsmittel und anteilige Nebenkosten aufbewahren; Steuererklärung rechtzeitig vorbereiten.
