Wer von zu Hause arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen — entweder über die Homeoffice-Pauschale oder über tatsächliche Kosten des Arbeitszimmers.

Herausforderung:

Pauschale und Einzelabrechnung schließen sich aus — falsche Angaben können Nachforderungen auslösen.

Pauschale

Die Höhe und Voraussetzungen ändern sich — prüfen Sie die aktuellen Beträge beim BMF oder Ihrem Finanzamt.

Nur Tage mit tatsächlicher Nutzung zählen — Dokumentation hilft.

Arbeitszimmer

Ein dediziertes Zimmer muss überwiegend beruflich genutzt werden — die Anforderungen sind streng.

Bei Unsicherheit: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Praktischer Tipp:

Belege für Arbeitsmittel und anteilige Nebenkosten aufbewahren; Steuererklärung rechtzeitig vorbereiten.