Mit dem Umzug nach Deutschland endet für die meisten Einwanderer nicht automatisch die steuerliche Bindung an das Herkunftsland. Wer eine Immobilie in der Heimat besitzt, Mieteinnahmen erzielt, eine ausländische Rente bekommt oder an einem Unternehmen beteiligt ist, steht vor einem komplexen Problem: In welchem Land muss ich was versteuern?

Die Gefahr der Doppelbesteuerung

Wer in Deutschland arbeitet und noch Einkommen, Immobilien oder Rentenansprüche im Herkunftsland hat, riskiert, dasselbe Geld zweimal zu versteuern — einmal in Deutschland, einmal im Heimatland. Deutschland hat zwar Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit über 90 Ländern, aber die wenigsten Einwanderer nutzen diese systematisch.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat das Recht hat, bestimmte Einkünfte zu besteuern. Ziel ist es, zu verhindern, dass dieselben Einkünfte in beiden Ländern vollständig besteuert werden.

Es gibt zwei grundlegende Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, die in verschiedenen DBA vereinbart werden:

Deutschland und DBA: Die wichtigsten Herkunftsländer

Deutschland hat eines der dichtesten Netzwerke von Doppelbesteuerungsabkommen weltweit. Die meisten Hauptherkunftsländer von Einwanderern sind abgedeckt:

Herkunftsland DBA mit Deutschland? Methode (überwiegend) Besonderheiten
Türkei Ja (seit 1989) Anrechnungsmethode Arbeitseinkommen in Deutschland steuerpflichtig; türkische Renten teils freigestellt
Polen Ja (seit 2005) Freistellungsmethode Immobilieneinkünfte in Polen in Polen steuerpflichtig (Progressionsvorbehalt in DE)
Rumänien Ja (seit 2002) Freistellungsmethode Dividenden und Zinsen: begrenzte Quellensteuer
Ukraine Ja (seit 1996) Freistellungsmethode Gilt weiterhin, auch für Kriegsflüchtlinge mit Erwerbseinkommen
Russland Ja (seit 1996) Freistellungsmethode DBA formal in Kraft, aber praktische Umsetzung durch Sanktionen erschwert
Italien Ja (seit 1989) Anrechnungsmethode Gut entwickeltes Abkommen, klare Zuweisung bei Mieteinnahmen
Spanien Ja (seit 2012) Freistellungsmethode Neues Abkommen; Renten aus Spanien in Spanien steuerpflichtig
Marokko Ja (seit 1972) Anrechnungsmethode Älteres Abkommen; Arbeitseinkommen in Deutschland steuerpflichtig
Indien Ja (seit 1996) Anrechnungsmethode Moderne Regelungen für IT-Fachkräfte; Dividenden klar geregelt
China (VR) Ja (seit 1986) Anrechnungsmethode Komplexe Anrechnungsregeln; Beratung empfohlen bei Unternehmenseinkünften

Welche Einkunftsarten werden wo besteuert?

Die meisten DBA folgen dem OECD-Musterabkommen. Dieses teilt das Besteuerungsrecht nach Einkunftsarten auf — grundsätzlich gilt: Arbeitseinkommen wird dort besteuert, wo gearbeitet wird; Immobilieneinkünfte dort, wo die Immobilie liegt.

Einkunftsart Grundprinzip (OECD-Standard) Typische DBA-Regelung Deklarationspflicht in DE
Arbeitslohn in Deutschland Deutschland besteuert Arbeitsortprinzip; Heimatland stellt frei Nein (über Arbeitgeber abgeführt)
Mieteinnahmen aus Ausland Lageortprinzip: Heimatland besteuert Freistellungsmethode; DE: Progressionsvorbehalt Ja — Anlage AUS in Steuererklärung
Ausländische Rente Je nach DBA unterschiedlich Oft Quellenstaatsprinzip oder hälftig Ja — immer deklarieren (Anlage R-AUS)
Dividenden aus Ausland Quellensteuer im Herkunftsland, Anrechnung in DE Max. Quellensteuer 15 % (OECD-Standard) Ja — Anlage KAP und AUS
Unternehmensgewinne aus Ausland Betriebsstättenprinzip Wo die Betriebsstätte liegt, besteuert Ja — komplex, Steuerberater empfohlen

Der Progressionsvorbehalt — oft missverstanden

Selbst wenn ausländische Einkünfte in Deutschland steuerbefreit sind, beeinflussen sie Ihren deutschen Steuersatz. Das nennt sich Progressionsvorbehalt (§32b EStG): Die ausländischen Einkünfte werden zum deutschen Einkommen „hinzugerechnet", um den Steuersatz zu ermitteln — bezahlt wird dieser Satz aber nur auf das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen.

Praxisbeispiel: Sie verdienen in Deutschland 40.000 € und haben Mieteinnahmen aus Polen in Höhe von 8.000 €. In Deutschland zahlen Sie Steuern auf 40.000 €, aber mit dem Steuersatz, der für 48.000 € gilt. Das erhöht die Steuerlast, aber es ist immer noch deutlich besser als echte Doppelbesteuerung.

So vermeiden Sie Doppelbesteuerung korrekt

  1. Prüfen Sie auf bundesfinanzministerium.de, ob zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland ein DBA besteht — die vollständige Liste ist kostenlos einsehbar.
  2. Deklarieren Sie alle ausländischen Einkünfte in Ihrer deutschen Steuererklärung (Anlage AUS, Anlage R-AUS oder Anlage KAP).
  3. Bewahren Sie Steuernachweise aus dem Heimatland auf — bei der Anrechnungsmethode brauchen Sie den Nachweis der dort gezahlten Steuer.
  4. Bei komplexen Situationen (Immobilien, Unternehmensanteile, ausländische Renten): Steuerberater mit Internationalisierungserfahrung beauftragen — die Kosten sind steuerlich absetzbar.
  5. Wohnsitz im Heimatland vollständig abmelden, wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, um die unbegrenzte Steuerpflicht im Heimatland zu beenden.

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