Das Bestellerprinzip besagt: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Courtage — sowohl beim Wohnungskauf als auch bei der Vermietung in vielen Fällen. Ausnahmen und regionale Gewohnheiten können abweichen.
Herausforderung:
Unklare Vereinbarungen führen zu Streit — schriftliche Beauftragung ist wichtig.
Kauf
Käufer und Verkäufer können sich die Kosten teilen — wenn beide den Makler engagieren oder dies vereinbaren.
Höhe oft prozentual vom Kaufpreis — regional unterschiedlich.
Miete
In vielen Städten zahlt der Vermieter die Maklerkosten, wenn er den Makler beauftragt — Mieter nur bei eigener Beauftragung.
Gesetzliche Regelungen können sich ändern — aktuelle Fassung prüfen.
Praktischer Tipp:
Vor Unterschrift: Provisionshöhe, Fälligkeit und Leistungsumfang schriftlich fixieren.
