Das Bestellerprinzip besagt: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Courtage — sowohl beim Wohnungskauf als auch bei der Vermietung in vielen Fällen. Ausnahmen und regionale Gewohnheiten können abweichen.

Herausforderung:

Unklare Vereinbarungen führen zu Streit — schriftliche Beauftragung ist wichtig.

Kauf

Käufer und Verkäufer können sich die Kosten teilen — wenn beide den Makler engagieren oder dies vereinbaren.

Höhe oft prozentual vom Kaufpreis — regional unterschiedlich.

Miete

In vielen Städten zahlt der Vermieter die Maklerkosten, wenn er den Makler beauftragt — Mieter nur bei eigener Beauftragung.

Gesetzliche Regelungen können sich ändern — aktuelle Fassung prüfen.

Praktischer Tipp:

Vor Unterschrift: Provisionshöhe, Fälligkeit und Leistungsumfang schriftlich fixieren.