Wohngeld zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen zu Miet- oder Lastenzuschuss — für Mieter und in begrenztem Umfang für Eigentümer. Anspruch hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab.
Herausforderung:
Viele Berechtigte beantragen nicht — aus Unwissenheit oder Bürokratieangst.
Voraussetzungen
Einkommen unterhalb der jeweiligen Grenze; angemessene Miete nach örtlicher Mietobergrenze.
Deutsche und EU-Bürger sowie bestimmte Aufenthaltstitel — Details beim örtlichen Amt.
Antrag
Formulare und Nachweise (Mietvertrag, Einkommen, Ausweis) vollständig einreichen.
Änderungen bei Einkommen oder Miete sofort melden — sonst Rückforderungen.
Praktischer Tipp:
Online-Rechner des Bundes und Beratung bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune nutzen.
