Wohngeld zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen zu Miet- oder Lastenzuschuss — für Mieter und in begrenztem Umfang für Eigentümer. Anspruch hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab.

Herausforderung:

Viele Berechtigte beantragen nicht — aus Unwissenheit oder Bürokratieangst.

Voraussetzungen

Einkommen unterhalb der jeweiligen Grenze; angemessene Miete nach örtlicher Mietobergrenze.

Deutsche und EU-Bürger sowie bestimmte Aufenthaltstitel — Details beim örtlichen Amt.

Antrag

Formulare und Nachweise (Mietvertrag, Einkommen, Ausweis) vollständig einreichen.

Änderungen bei Einkommen oder Miete sofort melden — sonst Rückforderungen.

Praktischer Tipp:

Online-Rechner des Bundes und Beratung bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune nutzen.