Die Mindestlohnkommission hat in ihrer jüngsten Sitzung die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15,00 Euro brutto pro Stunde beschlossen. Die neue Lohnuntergrenze gilt seit dem 1. Januar 2026 und betrifft nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts rund 5,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland.

Von 8,50 zu 15 Euro: Die Entwicklung des Mindestlohns

Deutschland führte den gesetzlichen Mindestlohn erst 2015 ein — mit 8,50 Euro pro Stunde, damals eine der schärfsten politischen Debatten der Großen Koalition. Seitdem wurde er schrittweise angehoben. 2022 erfolgte die bisher größte Sprungserhöhung auf 12 Euro. Die aktuelle Anhebung auf 15 Euro stellt erneut einen deutlichen Schritt dar.

JahrMindestlohn (brutto/Stunde)Veränderung
20158,50 €Einführung
20199,19 €+8,1 %
202212,00 €+25,9 %
202412,82 €+6,8 %
202615,00 €+17,0 %

Wer profitiert — und wie stark?

Besonders stark von der Erhöhung profitieren Beschäftigte in Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen: Gebäudereinigung, Gastronomie, Einzelhandel, Pflegehilfe und Kurierdienste. Ein Vollzeitbeschäftigter, der 40 Stunden pro Woche arbeitet, erhält nun monatlich brutto rund 2.600 Euro statt bisher etwa 2.220 Euro — ein Plus von fast 380 Euro monatlich.

Auch für Minijobber ändert sich die Grenze: Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung wird entsprechend angepasst und liegt nun bei 556 Euro im Monat (bisher 538 Euro).

Was Arbeitgeber beachten müssen: Die neue Lohnuntergrenze gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Teilzeitkräfte, Saisonarbeiter und Praktikanten ab dem zweiten Monat. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Der Zoll prüft die Einhaltung des Mindestlohns bundesweit.

Kritik und Zustimmung

Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände begrüßten die Entscheidung. „15 Euro sind ein wichtiger Schritt gegen Lohnarmut", erklärte die DGB-Vorsitzende. „Wer in Vollzeit arbeitet, muss davon leben können — das ist in vielen Regionen Deutschlands erst jetzt möglich."

Arbeitgeberverbände äußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf kleine Betriebe, insbesondere in der Gastronomie und im Einzelhandel. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte vor einem möglichen Stellenabbau, betonte aber gleichzeitig, dass die meisten Unternehmen die Erhöhung verkraften könnten.

Auswirkungen auf Rente und Sozialleistungen

Der höhere Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf die Rentenversicherung: Durch höhere Bruttolöhne steigen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, was langfristig zu höheren Rentenansprüchen führt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht von einem Rentenplus von durchschnittlich 30 bis 50 Euro monatlich für langjährig Mindestlohnbeschäftigte aus.

Wer Bürgergeld bezieht und nebenbei arbeitet, sollte prüfen, ob sich durch die Mindestlohnerhöhung sein anrechenbares Einkommen ändert — und damit möglicherweise die Höhe der staatlichen Unterstützung. Die Jobcenter informieren auf Anfrage über die genaue Berechnung.

Was jetzt zu tun ist

Beschäftigte, die glauben, den neuen Mindestlohn nicht zu erhalten, können sich an den Zoll (zoll.de) oder die zuständige Gewerkschaft wenden. Arbeitgeber, die noch nicht auf 15 Euro angehoben haben, sind bereits seit dem 1. Januar im Verzug und können zur Nachzahlung verpflichtet werden.